1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Die Aufträge aller angebotenen Dienstleistungen können per Telefon, WhatsApp oder E-Mail erteilt werden.
1.2 Ein Vertrag wird geschlossen, wenn dem Auftragnehmer der Auftrag auf einem der unter 1.1. genannten Wege nach vorheriger Ankündigung zugegangen ist und der dafür erhobene Preis akzeptiert wurde – auch die Zustimmung zu einem zuvor abgeschätzten Preis (von… bis) gilt als vertragsbinden und verpflichtet zur Zusendung des zu überarbeitenden Dokuments oder der Anwesenheit bei einer Onlinestunde.
2. Vertraulichkeit
2.1 Die Auftragnehmerinnen sichern Verschwiegenheit und Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte/der Unterrichtsstunden zu. Es kann maximal zu einer Beratung zwischen den Unternehmensinhaberinnen kommen. Bei Übermittlung der Texte in elektronischer Form zwischen Auftraggeber/innen und Auftragnehmerinnen kann eine vollständige Vertraulichkeit allerdings nicht garantiert werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte im Netzwerk Zugriff nehmen, gleiches gilt für die Durchführung des Unterrichts über Drittanbieter.
2.2 Die Auftragnehmerinnen haften für solche Eingriffe Dritter nicht.
2.3 Die Auftragnehmerinnen verpflichten sich dazu, jegliche Arten der Vervielfältigungen vom Manuskript/Text des Auftraggebers zu unterlassen.
2.4 Es kann vorkommen, dass Feedbacktexte von Auftraggeber/innen als Kundenstimmen in die Homepage jj-lektorat@web.de integriert werden. Um dies zu widerrufen, ist lediglich ein entsprechender Text per Email nötig.
2.5 Korrigierte Arbeiten werden auf Wunsch nach der Bekanntgabe der Note oder von bestanden/unbestanden gelöscht.
3. Haftung
3.1 Die Auftragnehmerinnen verpflichteten sich dazu, ihre Dienstleistungen so gewissenhaft wie möglich auszuführen.
3.2 Das bedeutet, dass die Korrekturen so sorgfältig ausgeführt werden, dass möglichst keine Fehler mehr im Text zurückbleiben (ein perfektes Ergebnis gibt es nicht, realistisch sind 70-80% gefundene Fehlerquote). Sollten dennoch größere Mängel zu beklagen sein, müssen diese innerhalb von 7 Tagen reklamiert werden und es muss vom Auftraggeber/der Auftraggeberin die Möglichkeit zu einer Ausbesserung gegeben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Korrekturen an den/die Auftraggeber/in versandt wurden. Andernfalls gilt die Korrektur als genehmigt.
3.3 Bezüglich der Umformulierung eines Textes/einer Zusammenfassung gilt, dass die Auftragnehmerinnen garantieren, dass kein Originaltext abgeschrieben, sondern immer umformuliert wird (eine Plagiatsprüfung ist nicht im Angebot enthalten).
3.4 Die Hilfe in Coaching-/Nachhilfestunden gründet nur auf dem vorhandenen Wissen der Auftragnehmerin. Sollte dieses dem/der Auftraggeber/in nicht genügen, muss die Probestunde dennoch bezahlt werden.
3.5 Keine der in 3.2-3.4 aufgelisteten Dienstleistungen beinhaltet eine Garantie für eine gute Note oder das Bestehen einer Prüfung.
3.6 Im Umfeld des Sprachkurses wird die deutsche Sprache auf der Grundlage der Erfahrung der Auftraggeberin vermittelt. Sollte diese Unterrichtsart für den/die Auftraggeber/in nicht ansprechend sein, so muss er/sie dennoch die Probestunde bezahlen
4. Bearbeitungszeit
Die Auftragnehmerinnen werden die Bearbeitung der Texte innerhalb der abgemachten Zeitspanne durchführen. Bei Überschreitung gesetzter Termine kann der/die Auftraggeber/in den Vertrag fristlos kündigen. Dadurch verlieren die Auftragnehmerinnen den Anspruch auf ihre Bezahlung.
5. Informationen zur Zahlung und Rechnungsstellung
5.1 Bei Beträgen über 100 Euro muss bei der Auftragserteilung oder spätestens mit der Zusendung des Textes eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises entrichtet werden. Die anderen 50 % sind nach der Fertigstellung der Korrektur/Umformulierung zu entrichten. Bei Beträgen unter 100 Euro sind die Kosten innerhalb von 5-7 Tagen nach der erbrachten Arbeit (Korrektur/Umformulierung/Coaching- oder Unterrichtsstunde) zu bezahlen. Auf Verlangen kann eine Rechnung ausgestellt werden.
5.2 Die Auftragnehmerinnen berechnen für Aufträge, die als Express ausgeführt werden müssen (innerhalb von 12-48 Stunden), einen Zuschlag von 1-2 Euro.
5.3 Wird eine Coaching-/Unterrichts-/Nachhilfestunde unter 24 Stunden abgesagt, so muss sie dennoch bezahlt werden.